Wie legst du deine Vermögenswirksamen Leistungen an? // Geldgeschenk von Arbeitgeber und Staat

Geschenk
Lesezeit: 7 Minuten

In Deutschland haben etwa 20 Millionen Arbeitnehmer ein Recht auf die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen durch ihren Arbeitgeber. Das ist gut die Hälfte aller Angestellten und Beamten. Doch nur etwa die Hälfte der Berechtigten nutzt dieses Geldgeschenk des Arbeitgebers (je nach Umfrage sind es 40-65%). Dabei können die bis zu 40€ pro Monat über die Jahre – und gut angelegt – zu einem kleinen Vermögen werden. Und für Geringverdiener gibt es sogar noch zusätzliches Geld vom Staat dazu.

Historie der Vermögenswirksamen Leistungen

Den Grundstein für Vermögenswirksame Leistungen (abgekürzt oft mit VL oder VWL) wurde bereits 1961 gelegt. Später wurden die Beträge, die per Gesetz gefördert wurden, immer weiter erhöht und aus dem „312-Mark-Gesetz“ wurde zuerst das „624-Mark-Gesetz“ und dann das „936-Mark-Gesetz“.

Deutsche Mark
„936-Mark-Gesetz“ finde ich immerhin noch einen besseren Namen als aktuelle Beispiele wie das „Gute-Kita-Gesetz“

Heute haben viele Arbeitnehmer über ihre Tarifverträge oder individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag Anrecht auf VL. Beamte erhalten zwar nur 6,65€ pro Monat von ihrem Arbeitgeber, dem Staat. Angestellte mit IG Metall-Tarifvertrag bekommen aber bereits mindestens 26,59€ und Arbeitnehmer in der Finanzbranche kommen in den Genuss der vollen 40€ pro Monat. Das klingt zwar nach wenig, summiert sich aber bei z.B. 36 Berufsjahren bereits auf 17.280€ geschenktes Geld. Es lohnt sich also, bei einer Gehaltsverhandlung oder einem Jobwechsel explizit nach Vermögenswirksamen Leistungen zu fragen.

Wie funktionieren Vermögenswirksame Leistungen?

Die Zusatzzahlung des Arbeitgebers wird wie Bruttolohn behandelt (also voll versteuert) und direkt vom Arbeitgeber in den VL-Vertrag des Arbeitnehmers eingezahlt. Dabei habe ich als Arbeitnehmer aber die freie Wahl, welchen VL-Vertrag ich besparen möchte. Es gibt eine breite Auswahl an vom Staat zugelassenen (und ggf. geförderten) VL-Angeboten, z.B. Bausparverträge, Banksparpläne und Aktiensparpläne. Gerade Aktiensparpläne lohnen sich auf Grund der erwarteten Rendite besonders. So können aus 15.000€ reiner Einzahlung im Laufe von 30 Jahren deutlich über 50.000€ werden. Und das alles ohne einen Cent eigenen Beitrag.

Vermögenswirksame Leistungen haben so gut wie keine Nachteile. Es gibt nur eine einzige Einschränkung: Das Geld ist ab Start des VL-Vertrags für sieben Jahre gesperrt. Das funktioniert so: Zuerst zahlt man sechs Jahre in einen Vertrag ein. Anschließend muss man ein Jahr warten, bevor man das Geld nutzen kann. Nach den sechs Jahren Einzahlphase kann – und sollte – man aber direkt einen neuen Vertrag mit neuer 7-Jahres-Laufzeit starten. Auch kann man jederzeit aufhören, in seinen bestehenden Vertrag einzuzahlen und einfach einen neuen, anderen von Null starten. Das Geld aus dem alten Vertrag bleibt liegen und ist dann nach Ablauf der 7-Jahres-Frist verfügbar.

Und was passiert nach sieben Jahren?

Investiert man seine VL in Aktien, ist es finanziell gesehen eine gute Idee, sich das Geld nach den sieben Jahren nicht direkt auszahlen zu lassen. Stattdessen kann man das bestehende Depot einfach weiterlaufen und als Teil der Altersvorsorge wachsen lassen. Das Geld habe ich geschenkt bekommen und nie auf dem Konto gehabt, also „brauche“ ich es nach sieben Jahren doch auch nicht wirklich, oder? Natürlich kann man sich mit seinen VL aber auch mal etwas gönnen, z.B. eine besondere Urlaubsreise. Das hat z.B. meine Mama damals mit ihrer VL-Auszahlung nach den ersten sieben Berufsjahren gemacht.

Bahamas
Traumurlaub, gesponsort vom Arbeitgeber

Extra Bonus vom Staat für Geringverdiener

Die Idee der Vermögenswirksamen Leistungen wurde 1961 mit dem ersten Vermögensbildungsgesetz geboren. Inzwischen sind wir beim fünften Vermögensbildungsgesetz angekommen. Hier ist festgelegt, bis zu welchem Einkommen der Staat den VL-Vertrag des Sparers zusätzlich fördert. Wer ein zu versteuerndes jährliches Einkommen unter 20.000€ (bzw. 17.900€ bei VL-Bausparverträgen) hat, bekommt zu der VL-Zahlung des Arbeitgebers nach Ablauf der 7-Jahres-Frist vom Staat nochmal bis zu 80€ Arbeitnehmersparzulage pro Jahr hinzu. Die genaue Förderungshöhe hängt davon ab, für welche Anlageform man sich entscheidet. Bei 36 Berufsjahren kämen zu den bis zu 17.280€ VL-Zahlungen vom Arbeitgeber also nochmal bis zu 2.880€ vom Staat hinzu. Für einen Geringverdiener mit ungefähr 20.000€ zu versteuerndem Einkommen ist das ein ganzes geschenktes Jahresgehalt.

Angestellte, die auf Grund ihres Einkommens zulagenberechtigt sind, können derzeit einen maximalen Zuschuss in Höhe von 122€ pro Jahr vom Staat bekommen. Und den Zuschuss bekommt man auch dann, wenn der Arbeitgeber gar keine Vermögenswirksamen Leistungen zahlt. Denn egal wie viel der Arbeitgeber vertraglich an VL-Zahlungen garantiert, man kann den Betrag immer privat aufstocken, auch über die 40€ pro Monat hinaus. Das ist allerdings in den meisten Fällen auf Grund der Inflexibilität durch die 7-Jahres-Sperrfrist nicht wirklich sinnvoll. Außer natürlich, du willst Geld vor dir selbst schützen 😉

Wann sich aufstocken lohnt

Nur wenn man auf Grund seines Einkommens die staatlichen Zulagen erhält, kann es sich lohnen, aufzustocken. Denn mit insgesamt 870€ VL-Einzahlung (egal ob vom Arbeitgeber oder selbst aufgestockt, also 72,50€ pro Monat) lässt sich bei entsprechendem Einkommen der Höchstförderbetrag von 122€ erreichen. Das ist eine rechnerische Rendite von 14%! Dazu kommt noch die Rendite (Zinsen, Kurszuwächse, etc.) aus dem VL-Vertrag selbst.

Je nachdem, wie viel der Arbeitgeber an Vermögenswirksamen Leistungen bezahlt und wie hoch daher der eigene Aufstockungsbeitrag ist, gibt es aber natürlich auch einen Nachteil. Der sowieso schon geringe monatliche Lohn sinkt entsprechend um den eigenen Aufstockungsbetrag. Wer es sich leisten kann, für den können die Vermögenswirksame Leistungen kombiniert mit den staatlichen Zuschüssen – am besten angelegt in Aktienfonds für die Renditechance – aber ein wichtiger Baustein für die eigene Altersvorsorge sein. Leider nutzen laut einer Erhebung des Bundeswirtschaftsministeriums gerade Haushalte mit Einkommen unter 20.000€ VL-Sparverträge drei Mal weniger als Haushalte mit mehr als 40.000€ Einkommen.

Angestellte mit einem zu versteuernden Einkommen über den Fördergrenzen profitieren zwar nicht mehr von den staatlichen Zuschüssen, sollten die VL-Zahlungen des Arbeitgebers aber trotzdem nicht verschenken, auch wenn es wenig erscheint. Der Aufwand für den Vertragsschluss ist gering. Und nach Vertragsschluss muss man sich mindestens sieben Jahre nicht weiter darum kümmern.

Meine Vermögenswirksamen Leistungen – natürlich in Aktien angelegt

Meine Arbeitgeber haben bisher immer den VL-Höchstbetrag von 40€ pro Monat angeboten. Nur den ersten Monat meines Arbeitslebens habe ich „verschenkt“, da ich nicht wusste, dass man auch bereits vor Arbeitsbeginn einen VL-Vertrag abschließen kann. Aber direkt nach Berufseinstieg habe ich mich informiert, welche möglichen VL-Verträge es gibt. Mit einem Bausparer kann ich so gar nichts anfangen. Also war mir schnell klar, dass ich einen VL-Aktiensparplan abschließen wollte.

Das Angebot war damals allerdings sehr begrenzt. Bei einer Beratung bei der örtlichen Sparkasse bot man mir exakt einen VL-fähigen Aktienfonds an, und zwar einen aktiv gemanagten Fonds mit 2,4% jährlichen Kosten. Den Ausgabeaufschlag wollte man mir großzügigerweise erlassen… Also habe ich selbst weiter recherchiert und bin über die comdirect bei ebase gelandet. Ich habe mich damals für einen kostengünstigen ETF auf dem MSCI World entschieden. Seitdem sind bereits ca. 2.680€ in mein VL-Depot geflossen, das heute bei 3.229€ steht (+6,6% jährliche Rendite trotz noch nicht ganz überwundenden Corona-Crash dieses Jahr).

VL-ETF-Sparplan als ideale Geldanlage

Heute gibt es zum Glück deutlich mehr Informationen und bei VL-Aktiensparplan-Anbietern (comdirect und finvesto) auch eine breitere Auswahl an VL-fähigen ETFs. Der Abschluss ist ziemlich einfach und die Gebühren halten sich halbwegs in Grenzen (unter 20€ pro Jahr). Wer sein VL-Geld nicht am Aktienmarkt anlegen will oder partout keine Gebühren zahlen will, kann sich auch für einen VL-Banksparplan entscheiden. Diese bieten eine sichere jährliche Rendite von 0,1% (ING) bzw. bei der Degussa Bank bis zu 2,38% Zinsen. Diese Rendite bekommt man aber nur, wenn der VL-Vertrag in der Ansparphase nie unterbrochen wird (ansonsten gibt es regulär 0,02% pro Jahr).

VL-Aktiensparplan als Einstieg in die Börsenwelt

Wer sich bisher gar nicht an die Börse getraut hat, kann durch die Anlage seiner Vermögenswirksamen Leistungen in einem ETF-Sparplan lernen, wie sich das Auf und Ab der Börse anfühlt. Und dass „Abwärts“ nicht immer negativ ist! Bei einem Sparplan erwirbt man in solchen Phasen für das gleiche Geld mehr Fondsanteile, die bei einem späteren Anstieg dafür sorgen, dass der Depotwert stark steigt.

Frau am Pool
Ein VL-Aktiensparplan ist wie erstmal nur den kleinen Zeh ins Wasser tauchen

Laut einer Umfrage der Bausparkasse Schwäbisch Hall investieren nur ca. 10% der VWL-Sparer ihr Geld in Aktienfonds. Und davon wiederum nur ein Bruchteil in die kostengünstigen ETFs. Meiner Meinung nach eignen sich aber gerade die VL-Zahlungen des Arbeitgebers ganz besonders für ein Aktieninvestment. Denn das vermeintliche (!) Risiko der Börse kann man doch vernachlässigen, wenn man sowieso nur mit dem „geschenktem“ Geld des Arbeitgebers investiert, oder?

Legt man die monatlichen VL-Zahlungen in einem breit gestreuten ETF wie dem MSCI World an, ist das Risiko eines Verlusts sehr gering. Die Welt am Sonntag hat in ihrer Ausgabe vom 24. Mai ausgerechnet, dass die Chance, mit seinem VL-Depot nach den sieben Jahren im Minus zu sein, in der Vergangenheit bei gerade einmal 15% lag. Von 52 untersuchten 7-Jahres-Perioden endeten nur acht überhaupt mit einem Minus. Der maximale Verlust waren verkraftbare -10,9%. Und da man nicht verpflichtet ist, das VL-Depot nach den sieben Jahren aufzulösen, kann man seinen VL-Aktienfonds auch einfach noch ein paar mehr Jahre gönnen, um wieder ins Plus zu drehen. Dann muss der von den VL-Zahlungen finanzierte Urlaub halt noch ein paar Jahre warten. Wer sein VL-Depot bis zur Rente für sich weiterarbeiten lässt, braucht sich um einen möglichen Verlust durch einen Börsencrash sowieso keine Sorgen machen.

Natürlich reichen die maximal 40€ VL im Monat als einziger Altersvorsorge-Baustein nicht aus, um die eigene Rentenlücke zu schließen. Aber vielleicht kommt man so auf den Aktien-Geschmack und investiert für die eigene Altersvorsorge auch unabhängig von den VL-Zahlungen an der Börse. Ich hoffe allerdings, dass diese Eingewöhnungsphase für Aktienneulinge nicht die ganzen sieben Jahre des VL-Vertrags dauert, denn je früher man mit Aktieninvestments anfängt, desto besser. Wie heißt es so schön: „Der beste Tag, um anzufangen, ist gestern. Der zweitbeste heute.“

Bietet dein Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen an? In welcher Höhe? Nutzt du diese bereits? Und wenn ja, in was für einen VL-Vertrag? Investierst du deine VL in Aktienfonds? Und wenn ja, in aktiv gemanagte Fonds oder ETFs? In welchen Fonds/ETF genau?

5 Replies to “Wie legst du deine Vermögenswirksamen Leistungen an? // Geldgeschenk von Arbeitgeber und Staat”

  1. > Nach den sechs Jahren Einzahlphase kann – und sollte – man aber direkt einen neuen Vertrag mit neuer 7-Jahres-Laufzeit starten.

    Vielleicht verstehe ich das einfach nur falsch, aber das klingt als wäre es generell empfehlenswert, nach 6 bzw. 7 Jahren einen neuen Vertrag zu machen. Was spricht denn dagegen, einen Vertrag länger laufen zu lassen?

    1. Hi Tim,
      Danke für deinen Kommentar! Wenn das bei dem speziellen Vertrag möglich ist, kann man den Vertrag natürlich auch einfach weiterlaufen lassen, klar! Bei einem Bausparvertrag ist aber ggf. eine feste Laufzeit vorgegeben und man darf dann im 7. Jahr gar nichts einzahlen. In so einem Fall sollte man also lieber einen neuen Vertrag nach 6 Jahren starten, statt auf den Ablauf der 7-Jahres-Frist zu warten.
      Meinen VL-Aktiensparplan werde ich auch einfach weiterlaufen lassen, der ist nämlich unschlagbar günstig. Ich zahle nämlich nur die ETF-TER, keine Depotgebühren.

      Viele Grüße
      Jenni

      1. Ah, ok, danke, verstanden.

        Ich habe mich jetzt aufgrund deines Artikels nochmal seit Jahren mit den Bedingungen meines VL Bausparvertrags befasst. Der läuft seit 2011 und ist Ende nächsten Jahres dann zuteilungsreif, und dann bekomme ich, wenn ich keinen Bausparkredit abrufe, rückwirkend 3,8% p.a. statt 1,2% Zinsen, aber dann ist der Vertrag in der Tat auch vorbei und zahlt diesen Zinssatz nicht mehr. Dann werde ich mich auch nach einem neuen Vertrag umschauen müssen, das wird dann auch ein ETF.

        1. Ein ETF-Sparplan ist eine gute Wahl! 3,8% Zinsen p.a. ist aber natürlich ein recht schöner Altvertrag. Wie viel es da wohl heute noch gäbe für einen VL-Bausparer-Neuvertrag? 🤔

  2. Bei mir einfacher Banksparplan. Einfach nur die kleine Zulage vom Arbeitgeber mitnehmen und fertig, mehr Aufwand lohnt sich da nicht.

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