Wann lohnt sich betriebliche Altersvorsorge? // Mit Zuschuss vom Arbeitgeber

Apfel und Birnen
Lesezeit: 15 Minuten

Wer selbst in Aktien und ETFs investiert, der steht am Anfang seiner Investorenkarriere oft vor der Qual der Wahl. Bei welchem Broker soll ich mein Depot anlegen? Welchen ETF will ich mit Sparplan regelmäßig besparen? Welche Aktien möchte ich kaufen? Und warum? Auch bei der Vielzahl an Altersvorsorgeprodukten auf dem Markt fällt es oft nicht leicht, den Überblick zu behalten.

Bei einer speziellen Kategorie von Altersvorsorge hat man hingegen meist keine oder nur wenige Wahlmöglichkeiten: in den meisten Fällen gibt nämlich der Arbeitgeber vor, welche betriebliche Altersversorgung (bAV) den Mitarbeitern angeboten wird. Aber auch wenn die Flexibilität bei den Konditionen begrenzt ist, sind betriebliche Altersvorsorge-Angebote trotzdem leider meist sehr komplex. Da bei den Bedingungen meist gilt „friss oder stirb“, kann ich also nur entscheiden, ob ich überhaupt einzahlen will oder nicht.

Eine bAV besteht dabei immer aus einem oder mehreren von drei Bausteinen:

Eigenbeteiligung

In den allermeisten Fällen bedeutet eine bAV eine Entgeltumwandlung, d.h. ich zahle einen Teil meines Bruttogehalts direkt in den Altersvorsorgevertrag ein. Bis zur Grenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (85.200 Euro) ist das ganze sozialversicherungs- und steuerfrei (also bis aktuell 3.300 Euro). Theoretisch kann man sogar bis zu 8% dieser Grenze steuerfrei einzahlen, Dieser zusätzliche Beitrag ist dann aber nicht mehr sozialversicherungsfrei, sodass sich das selten lohnt. Auf die Entgeltumwandlung bis zu dieser Grenze von 4% besteht sogar ein Rechtsanspruch. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber dazu verpflichten kann, diesen Teil des Gehalts in eine bAV einzuzahlen, falls er nicht bereits eine bAV anbietet. Wenn der Arbeitgeber allerdings eine bAV anbietet, dann ist man als Arbeitnehmer auch daran gebunden (oder muss gut mit seiner Chefin bzw. der Personalabteilung verhandeln, damit die sich den Aufwand machen, noch einen anderen bAV-Vertrag zu administrieren).

Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss ist oft definiert als prozentualer Teil der Eigenbeteiligung (seltener als Fixbetrag). Der Zuschuss wird vom Arbeitgeber nur dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer selbst auch etwas einzahlt. Für neue Verträge müssen Arbeitgeber seit 2019 mindestens 15% der Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers als Zuschuss zahlen (oder die tatsächlich gesparten Sozialversicherungsabgaben, falls niedriger). Für bereits bestehende Verträge gilt das ab nächstem Jahr übrigens auch!

15% Zuschuss vom Chef klingt natürlich erst einmal gut, vor allen Dingen für die Arbeitnehmer, die bisher komplett ohne Arbeitgeberzuschuss in ihre bAV eingezahlt haben. Eigentlich sind diese 15% Pflichtzuschuss aber nix besonderes, sondern quasi das absolute Minimum. Denn dadurch, dass bei der Entgeltumwandlung das auszuzahlende Bruttogehalt sinkt, spart sich der Arbeitgeber auch seinen Teil der Sozialabgaben (ca. 20%). Wer sich das als Arbeitgeber bisher in die eigene Tasche gesteckt hat, statt seinen Mitarbeitern weiterzugeben, wird jetzt gesetzlich zu etwas Fairness verpflichtet. Ein Arbeitgeberzuschuss von nur 15% ist also alles andere als umwerfend. Ein bAV-Vertrag mit ausschließlich 15% Arbeitgeberzuschuss lohnt sich wohl nur in den seltensten Fällen.

Arbeitgeberbeitrag

Während der Arbeitgeberzuschuss immer davon abhängt, dass ich als Arbeitnehmer auch einen Teil meines Gehalts einzahle (bzw. „umwandele“), können Arbeitgeber auch ganz bedingungslos etwas zur betrieblichen Altersvorsorge dazugeben. Im Gegensatz zum Arbeitgeberzuschuss hängt dieser „Sockelbetrag“ nicht davon ab, dass man selbst etwas einzahlt. Trotzdem muss man für den Erhalt dieses Beitrags oft erst einmal etwas unterschreiben. Auch zu Geschenken des Arbeitgebers kann einen niemand zwingen 😉

Wenn der Arbeitgeber mir so einen bedingungslosen Beitrag zur bAV schenkt, sollte ich das immer mitnehmen! Auch wenn es vielleicht ein wenig Papierkram ist, um es zu bekommen, lohnt sich das immer. Ob sich aber eine Entgeltumwandlung lohnt, um den davon abhängigen Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, ist eine andere Frage. Das hängt ganz entscheidend von den angebotenen Konditionen des Vertrags bzw. der Höhe des Zuschusses ab.

Nachteile einer Entgeltumwandlung

Bevor ich auf die Details meiner speziellen bAV eingehe, möchte ich zunächst noch auf die allgemeinen Nachteile eingehen, über die aus meiner Sicht weniger gesprochen wird. Wer mit seinem Bruttogehalt, auch nach der Entgeltumwandlung, oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (den aktuell 85.200 Euro) liegt, der braucht sich um diese Themen keine Sorgen machen. Für Gutverdiener, die zwischen der BBG zur Rentenversicherung und der BBG zur Krankenversicherung (58.050 Euro) verdienen, ist alles nochmal komplexer.

Allen anderen Arbeitnehmern sollte aber definitiv bewusst sein, dass die Entgeltumwandlung das Bruttogehalt verringert. Damit sinken auch viele Sozialleistungen, die auf Basis des Bruttos berechnet werden. So gibt es entsprechend weniger gesetzliche Rente sowie weniger Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld. Der Effekt ist zwar meist gering, sollte aber auf jeden Fall vorher beachtet werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Vorteil oder Nachteil? Spardisziplin durch lange Festlegung und „Pay yourself first“

Egal ob betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherung: In allen Fällen ist ein weiterer Nachteil, dass man oft erst mit dem offiziellen Rentenbeginn an das angesparte Geld kommt. Für manche mag das auch ein Vorteil sein. Denn so kommt man nicht in Versuchung, seine Altersvorsorge vorher für anderen Konsum auf den Kopf zu hauen. Insgesamt ist das aus meiner Sicht – absurderweise – der Kernvorteil von allen möglichen Altersvorsorgeprodukten. Sie zwingen die Menschen zum Sparen für das Alter. Wird die Sparrate direkt vom Arbeitgeber aus dem Brutto abgeführt, merkt man das gar nicht wirklich im Portemonnaie. Ideal für alle, die wissen, dass sie weniger diszipliniert sind beim Sparen, wenn das Geld erstmal auf dem Konto ist.

Vorteil oder Nachteil? Nachgelagerte Besteuerung

Der Vorteil, dass die Einzahlungen zur bAV frei von Steuern und Sozialabgaben sind, kehrt sich im Alter, in der Auszahlungsphase, gegebenenfalls in einen Nachteil um. Denn Einkommen aus betrieblichen Rentenversicherungen muss später voll versteuert werden. Oft wird in dieser Diskussion angeführt, dass bei Rentnern der Steuersatz in der Regel geringer ist. Je nach geplantem Einnahmen- bzw. Ausgabenniveau in der Rente ist das nicht unbedingt automatisch so. Als grobe Faustregel für die meisten Fälle passt diese Annahme aber.

Definitiv ein Nachteil: Volle KV-Beiträge auf Betriebsrenten

Außerdem gehen von den Auszahlungen aus der bAV im Rentenalter auch Krankenversicherungsbeiträge ab. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, auf die man in der Regel nur den halben Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss (denn die andere Hälfte übernimmt die „Krankenversicherung der Rentner„), müssen die KV-Beiträge auf Betriebsrenten komplett selbst getragen werden – hier gibt es keinen hälftigen Zuschuss. Die prognostizierten oder garantierten monatlichen Renten, die im bAV-Vertrag angegeben werden, sind also nur Bruttowerte, von denen noch ein nicht unerheblicher Teil abgehen wird im Alter.

Was ist die Alternative?

Statt einen Teil meines Brutto als Entgeltumwandlung in die bAV einzuzahlen, könnte ich mir das Geld auch als Nettogehalt auf mein Konto auszahlen lassen. Mit diesem „zusätzlichen“ Netto könnte ich dann am Aktienmarkt investieren. Das bringt sicherlich eine höhere Rendite als die niedrigen Garantiezinsen, die aktuelle bAV-Produkte noch anbieten. Auch die Überschussbeteiligungen, die zusätzlich zu den Garantiezinsen gezahlt werden, sind nicht gerade üppig. Hier liegen Aktieninvestments renditemäßig klar vorne.

Aber wenn man ehrlich ist, vergleicht man hier natürlich ganz klar Äpfel mit Birnen. Denn Investments in Wertpapiere bieten keinerlei garantierte Rendite. Je nach Anlagehorizont und Geschick bei der Diversifikation ist die durchschnittliche Rendite (mit moderatem Risiko) deutlich höher. Doch wie ich diese Option im Vergleich zu einer garantierten Rentenzahlung in der Zukunft bewerte, hängt ganz stark von meiner individuellen Risikoneigung ab.

Neben diesem fundamentalen Problem gibt es auch noch ganz praktische Probleme beim Vergleichen: Betriebsrenten werden nämlich meist ausschließlich als monatliche Rente angeboten, ohne die Möglichkeit, sich das angesparte Geld auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Meine ETF-Investments muss ich also entweder in eine monatliche Rente umrechnen oder andersherum. So eine Umrechnung ist gar nicht so trivial, wie ja auch die Diskussion um die sichere Entnahmerate bzw. 4% Regel zeigt. Auch bei FIRE versucht man seinen Kapitalstock in eine mögliche monatliche Rente „umzurechnen“. Das alles hängt von vielen Faktoren, wie z.B. der angenommenen zukünftigen Rendite oder der Lebenserwartung ab.

Ich habe das Unmögliche trotzdem versucht

Äpfel und Birnen sind ja immerhin beide Obst, also habe ich mich doch an einen Vergleich gewagt. Ich wollte auf Basis von Fakten entscheiden, ob sich die von meinem Arbeitgeber angebotene bAV im Vergleich zu einem eigenen ETF-Investment aus dem Nettogehalt lohnt. Meine Kollegen haben dazu alle nur gesagt: „Ja klar lohnt sich das, denn immerhin schenkt dir der Arbeitgeber einfach Geld!“. Ganz so einfach und immer pauschal richtig ist es aber tatsächlich nicht.

Denn wenn der Arbeitgeber nur die 15% Pflichtzuschuss beisteuern würde, lohnt sich das für Normalverdiener eher nicht – dazu kann ich gerne einmal eine ausführliche Beispielrechnung anstellen, wenn Interesse besteht. Auf die Schnelle konnte ich hierzu im Internet keine guten Vergleiche finden – vielleicht hat jemand ja hierzu einen Tipp für einen Link? Gerne kommentieren!

Meine spezielle bAV

Die von meinem Arbeitgeber angebotene bAV geht weit über den Pflichtzuschuss hinaus und ist ist tatsächlich ein gutes Angebot. Mein Arbeitgeber zahlt nämlich völlig unabhängig von meiner eigenen Einzahlung einen Sockelbetrag ein. Das ist tatsächlich geschenktes Geld, für das ich nur drei Formulare unterschreiben musste.

So weit, so gut. Doch lohnt sich für mich auch die angebotene Möglichkeit zur Entgeltumwandlung? Hier bietet mein Arbeitgeber einen Zuschuss von 100% meines Beitrags bis zu einer Höchstgrenze. Das ist auf jeden Fall schon einmal ein Wort und deutlich besser als die 15% Pflicht. Ist die Sache somit ein „No Brainer“?

Ich habe neulich erst wieder Olivers alten Blogpost auf frugalisten.de zu seiner englischen bAV gelesen, in der er sehr ausführlich vorgerechnet hat, unter welchen Bedingungen sich die Einzahlung in seine bAV lohnt. An einem solchen Vergleich meiner bAV mit einem ETF-Investment habe ich mich auch versucht. Ich wollte die Break-Even-Rendite bestimmen, die ich erreichen müsste, um mit meinem Do-it-yourself-Investment aus dem Netto besser dazustehen als die bAV aus dem Brutto inklusive Arbeitgeberzuschuss. Hier wird das ganze aber kompliziert…

Matrjoschka Puppen
Die angebotene bAV ist genauso verschachtelt wie Matrjoschkas

2+ Verträge in einem

Das Geld, das mein Arbeitgeber einzahlt, und zwar sowohl der bedingungslose Sockelbetrag als auch der an meine Einzahlung gebundene Zuschuss fließen in einen Vertrag (Versicherung 1). Mein eigener Beitrag fließt jedoch in einen anderen Vertrag, der wiederum andere Konditionen hat (Versicherung 2). Der Vertrag, in den das Arbeitgeber-Geld fließt (Versicherung 1), besitzt einen für mich persönlich sehr wertvollen Vorteil, den ich bisher im bAV-Kontext selten gesehen habe. Ich kann nämlich das eingezahlte Geld jederzeit durch Kündigung des Vertrags wiederbekommen. Es gibt ein paar Abzüge und die zukünftigen Überschüsse sind dann natürlich auch nicht mehr enthalten, aber diese Effekte sind recht klein. Diese Summe, die man im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält, ist im Vertrag als „Rückkaufwert“ angegeben.

Normalerweise kommt man an das Geld aus einer bAV wirklich erst im Rentenalter. So ist es auch bei dem zweiten Vertrag, in den mein Eigenanteil fließt. Hier habe ich bei Renteneintritt die Möglichkeit, bis zu 30% des vorhandenen Gelds auf einen Schlag ausgezahlt zu bekommen. Der Rest wird aber zwingend „verrentet“, also als monatliche Rente bis an mein Lebensende ausgezahlt. Für diesen zweiten Vertrag existiert daher in den Vertragsunterlagen auch keine Angabe zum „Rückkaufwert“.

Um das ganze noch ein wenig komplizierter zu machen, enthalten beiden bAV-Versicherungsverträge aber nicht nur eine Altersrenten-Komponente. Zusätzlich ist auch noch das Risiko einer Berufsunfähigkeit teilweise abgesichert. Zudem ist eine Regelung enthalten, die im Todesfall dazu führt, dass Hinterbliebene die ungefähr eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommen. All diese Zusatzfeatures kosten natürlich auch Geld und schmälern damit die Rendite, die mit den Altersvorsorgebeiträgen erreicht werden kann. Investiere ich selbst in einen ETF, habe ich diese Zusatzbausteine nicht oder müsste sie separat abschließen, wenn ich sie denn bräuchte. Ich brauche sie zwar nicht, aber habe hier bei meiner bAV leider auch keine Möglichkeit, sie abzuwählen.

Der ETF-Apfel und die bAV-Birne (bzw. die 2+ Dinge, die zusammen eine Birne sind?) sind wirklich sehr verschieden! Es folgt der Versuch eines Vergleichs.

Schritt 1 des Vergleichs: Der Rückkaufwert der Versicherung 1

Durch die besondere Möglichkeit, die Versicherung 1 jederzeit kündigen zu können, lässt sich dieser Baustein sehr gut mit einem ETF-Investment vergleichen. Ich habe hierfür angenommen, dass ich meinen Eigenbeitrag so wähle, dass ich den maximal möglichen Arbeitgeberzuschuss bekomme. Es geht hierbei um ca. 210 Euro Brutto pro Monat über 15 Jahre. Als Vergleich investiere ich über den gleichen Zeitraum ca. 110 Euro aus meinem Netto in einen ETF. Ich habe den Zeitraum von 15 Jahren gewählt, da ich dann in Rente gehen möchte und somit mein Arbeitgeber auch aufhören wird, in meine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen.

Würde ich diese Versicherung nach 15 Jahren kündigen, würde mir der im Vertrag angegebene Rückkaufwert abzüglich der Kapitalertragssteuer (inklusive Soli) ausgezahlt. In Summe sind dies nach meiner groben Überschlagsrechnung etwa 20.000 Euro. Ganz genau lässt sich der Wert nicht ausrechnen, da mein Arbeitgeber nicht nur alleine diesen Zuschuss von 210 Euro pro Monat einzahlt, sondern auch noch der bedingungslose Sockelbetrag in den gleichen Vertrag fließt. Die ganzen Tabellen in den Versicherungsbedingungen sind daher natürlich auf diese Gesamtsumme aus Zuschuss und Sockelbetrag ausgelegt. Den Sockelbetrag bekomme ich aber auf jeden Fall und darf ihn daher nicht in meinen Vergleich mit dem ETF-Investment einbeziehen. Daher sind alle genannten Zahlen nur Näherungswerte.

Die Frage ist jetzt also: Wie hoch muss meine durchschnittliche jährliche Rendite sein, um mit 110 Euro Sparrate pro Monat über 15 Jahre mindestens 20.000 Euro nach Steuern gemacht zu haben? Nach meinen Berechnungen bräuchte ich hier nur eine schmale Rendite von 1% pro Jahr, um mit dem ETF-Investment (auch nach Steuern) besser dazustehen. Das hat mich doch erstaunt, da in den bAV-Vertrag immerhin ca. das Doppelte pro Monat fließt.

1% p.a. stellt natürlich absolut kein Problem dar. Diesen Zinssatz gibt es aktuell bei genügend langen Festlegungsfristen sogar auf sicheres Festgeld (zumindest im europäischen Ausland). Aber nur die durch den Arbeitgeberzuschuss finanzierte Versicherung 1 dem ETF-Investment gegenüberzustellen, ist natürlich ein falscher, da nicht kompletter Vergleich. Denn immerhin baue ich auch in der Versicherung 2, in die mein Eigenanteil fließt, über die 15 Jahre bis zu meinem geplanten Ausstieg aus dem Arbeitsleben auch noch Altersvorsorgeansprüche auf. Also muss ich auch den Wert dieser zukünftigen Ansprüche in den Vergleich mit einbeziehen.

Schritt 2 des Vergleichs: Berechnung und Umrechnung der zukünftigen Rente

Da dieser Vertrag von Versicherung 2 nicht vorzeitig kündbar ist bzw. ich definitiv erst im offiziellen Rentenalter an das Geld komme, ist in den Bedingungen kein Rückkaufwert angegeben. Stattdessen findet sich nur eine Aussage über die garantierte Rente ab 62 Jahren (frühestmöglicher Renteneintrittstermin) bzw. 67 Jahren im Vertrag. Die genannte Zahl setzt allerdings voraus, dass ich bis zu genau diesem Alter unverändert weiter in den Vertrag einzahle. Das habe ich definitiv nicht vor, da ich ja FIRE mit 45 erreichen möchte.

Daher musste ich eine Menge sehr grobe Annahmen treffen, um auszurechnen, welchen Rentenanspruch pro Jahr ich ungefähr aufgebaut haben könnte durch die Einzahlungen in den nächsten 15 Jahren. Und diese Zahl, etwas weniger als 800 Euro pro Jahr an Rente, musste ich dann auch noch in einen Kapitalwert umrechnen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Option A: Rechne ich die jährliche Rente mit den in Versicherung 1 angegebenen Tabellen um, die sowohl monatliche Renten als auch den jeweiligen Rückkaufwert enthalten, ist dieser Bruttorentenanspruch in 15 Jahren etwa 23.000 Euro wert. Option B: Nehme ich hingegen die zukünftigen Geldflüsse, die mich ab dem Rentenalter erwarten würden, und diskontiere sie mathematisch ab (wie Georg es ein einem seiner letzten Artikel vorschlägt), beträgt der Wert dieser Rentenansprüche gerade mal knapp über 2.000 Euro.

Woran liegt die Diskrepanz?

Das klingt erst einmal nach einem Rechenfehler, oder? Ist aber keiner. Intuitiv verständlich ist es ein Unterschied, ob ich in 15 Jahren auf einen Schlag 23.000 Euro (brutto) bekomme oder ab dem Alter von 67, also erst in 37 Jahren, dann für die (angenommenen) nächsten 33 Jahre bis zum Tod 800 Euro (brutto) pro Jahr. Das entspricht mit 33*800 = 26.400 Euro an Rentenzahlungen (falls ich wirklich 100 Jahre alt würde), zwar grob der gleichen Summe wie die fiktive Einmalzahlung. Ich muss allerdings deutlich länger darauf warten, bis das Geld bei mir ankommt. Und in dieser Zeit steigen die Preise, sodass die gleiche Summe Geld immer weniger Wert ist. Daher ist der abdiskontierte Betrag aus Option B so viel geringer als der fiktive Einmalbetrag aus Option A.

Welche ETF-Rendite ist also in Summe notwendig?

Genauso wie Auszahlungen aus der Betriebsrente müsste ich auch die Gewinne aus einem alternativen ETF-Investment versteuern. Daher habe ich für meinen Vergleich alles in Netto-Geldströme umgerechnet. Nutze ich den niedrigen, abdiskontierten Wert der Versicherung 2 von nur ca. 2.000 Euro, müsste meine jährliche Rendite des ETF-Investments bei mehr als 2,5% pro Jahr liegen, um in 15 Jahren mit dem ETF besser dazustehen.

Setze ich den Wert von Versicherung 2 hingegen auf den fiktiven Einmalbeitrag (23.000 Euro brutto, umgerechnet in netto), benötige ich für den Break-Even hingegen eine ETF-Rendite von 10% pro Jahr. Das ist schon mehr als sportlich mit einem breit diversifizierten ETF-Portfolio! Zudem ist ein (fiktiver) Zeithorizont von 15 Jahren für Aktieninvestments auch eher als Untergrenze des sinnvollen Bereichs zu sehen. Natürlich ist es in meinen speziellen Fall nicht so, dass ich in genau 15 Jahren auf dieses Geld angewiesen bin. Aber für einen fairen Vergleich müsste man diesen Aspekt berücksichtigen.

Oxymoron BU-Versicherung

In meine Entscheidung hinsichtlich der bAV sind neben der berechneten Break-Even-Rendite noch andere Faktoren eingeflossen. Zum einen ist da die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich selbst hätte mir diese Versicherung zu diesen Konditionen nicht gekauft. Daher sollte ich – rein rational betrachtet – dieses Zusatzfeature als Homo Oeconomicus in meinem Vergleich mit exakt Null Euro bewerten. Aber wenn ich diese BU-Versicherung schon einmal zwangsweise über die bAV bekomme, fühlt es sich auch komisch an, ihr gar keinen Wert zuzuweisen. Zumindest implizit beeinflusst sie meine Entscheidung daher sicherlich.

Pay yourself first (without noticing) = erhöhte Spardisziplin & -quote

Zum anderen ist da der psychologische Effekt, der einen ETF-Sparplan so schwer vergleichbar macht mit einem „klassischen“ Altersvorsorgeprodukt. Denn die Sicherheit einer Versicherung ist absolut nicht vergleichbar mit dem Risiko eines eigenen Investments in Wertpapiere. Hinzu kommt für mich persönlich auch eine Menge „Mental Accounting„. Das Geld in der bAV, insbesondere der Teil in Versicherung 2, an den ich bis zur Rente nicht herankomme, ist für mich nicht Teil meines Vermögens, sondern nur ein zusätzlicher Puffer in meinem Finanzplan. Und zusätzlicher Puffer ist nie schlecht, oder? Meinen FIRE-Plan werden die 110 Euro weniger Netto pro Monat nicht in Gefahr bringen.

Dass ich in Zukunft, nach Abschluss der bAV, ca. 110 Euro weniger Netto auf dem Konto haben werde, werde ich wahrscheinlich gar nicht wirklich merken. Durch den Corona-Lockdown gebe ich aktuell sowieso wenig Geld aus. Im Januar waren es zum Beispiel nur ganze 8 Euro, die auf die Kategorie „Freizeit und Konsum“ entfielen. Seitdem habe ich mir ein bisschen mehr gekauft, z.B. zwei neue Puzzles und einige Materialien für meine Heimwerker-Projekte gegen die Langeweile. Hundert Euro Netto weniger tun mir daher aktuell sicher nicht weh.

In der Hinsicht ist die Entgeltumwandlung einfach wie ein weiterer automatischer Sparplan jeden Monat. Ich habe zwar bereits eine gute Disziplin beim Sparen, aber finde es trotzdem gut, mich an dieser Stelle auch noch einmal selbst „auszutricksen“. Mit dem Abschluss der bAV werde ich meine für dieses Jahr geplante Sparrate (die über Daueraufträge automatisch jeden Monat vom Gehaltskonto abgezogen wird) nicht verringern. Ich denke, dass ich mit dem geringeren Nettogehalt trotzdem gut auskommen werde. In Summe steigt also meine Sparquote, auch wenn ich diese Abzüge aus dem Brutto nicht direkt einrechnen werde bei meiner Nettosparquote, die ich hier auf dem Blog immer verwende. Da mein Netto aber etwas sinkt, steigt auch die Nettosparquote ein wenig.

bAV oder nicht, das ist hier die Frage

Meine Entscheidung

Nach langem Überlegen habe ich mich für die bAV entschieden. Obwohl ich mir sicher bin, dass ich mit einem ETF-Sparplan eine höhere Rendite erzielen könnte. Insbesondere, da bei mathematisch korrekter Diskontierung der Versicherung 2 nur ca. 2,5% Rendite pro Jahr notwendig wären. Selbst wenn man hier den Versicherungen noch einen kleinen Bonus zurechnet, z.B. für die zusätzliche BU-Versicherung, die höhere Sicherheit des Konstrukts im Vergleich zu Wertpapieren und die nicht garantierten Überschussbeteiligungen, die die Rendite der Versicherungen noch steigern können im Laufe der Zeit…am Ende würden trotzdem nicht mehr als 5% Rendite herauskommen. Und 5% Rendite sind in meinem sonstigen Finanzplan meine Annahme für eine realistische langfristige ETF-Rendite. Das heißt, der ETF-Sparplan schlägt rein rechnerisch die bAV. Am Ende war es daher eher eine Bauchentscheidung, die viel mit Finanzpsychologie bzw. „sich selbst austricksen“ zu tun hat.

  • Meine reguläre Sparrate um 110 Euro zu erhöhen fühlt sich für mich irgendwie schwieriger an als den bAV-Vertrag zu unterzeichnen und dann ab nächsten Monat 110 Euro weniger Netto zu bekommen.
  • Mich erfreut die Vorstellung, die Versicherung 1 in 15 Jahren kündigen zu können und dann ca. 20.000 Euro netto – die allein mein Arbeitgeber eingezahlt hat – auf einen Schlag ausgezahlt zu bekommen. In der Realität wird es sogar mehr sein, da ja auch noch der bedingungslose Sockelbetrag einfließt.
  • Die Versicherung 2, die ich mit meinen eigenen Beiträgen finanzieren muss, um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen, ist ein kleiner weiterer Puffer in meinem Finanzplan, sodass ich nach FIRE noch ruhiger schlafen kann.
  • Ich erhöhe meine Brutto- und Nettosparquote, in dem ich mir nochmal etwas mehr Geld „wegnehme“, was ich gerade sowieso nicht ausgebe. Meiner Erfahrung nach werde ich das jetzt zusätzlich angelegte Geld auch später, nach Corona, nicht mehr vermissen. Ich gewöhne mich wahrscheinlich schnell an das neue Budget, was ich mir jetzt selbst gesetzt habe.
mmh..lecker!

Ich habe mehrere Stunden die Versicherungsbedingungen studiert und hin und her gerechnet, um einen möglichst fairen Vergleich der beiden Optionen bAV aus dem Brutto und ETF-Sparplan aus dem Netto hinzubekommen. Ich habe mich zwar gegen das rein mathematisch korrekte Ergebnis entschieden, die Fakten haben mir aber geholfen, aus einem großen Fragezeichen zumindest eine Entscheidung auf Basis eines informierten Bauchgefühls zu machen. Felix vom Finanzblogroll würde in seinem Wochenrückblick zu diesem Artikel wahrscheinlich sagen: Äpfel und Birnen zusammen ergeben wenigstens einen leckeren Fruchtsalat!

Hast du dich für oder gegen eine von deinem Arbeitgeber angebotene bAV entschieden? Warum? Zahlt dein Arbeitgeber auch einen bedingungslosen Beitrag oder nur einen Zuschuss zu deiner Entgeltumwandlung? Welchen Prozentsatz Zuschuss zahlt dein Arbeitgeber? Hast du für deinen bAV-Vertrag auch schon einmal versucht, die Break-Even-Rendite zu berechnen?

15 Replies to “Wann lohnt sich betriebliche Altersvorsorge? // Mit Zuschuss vom Arbeitgeber”

  1. Moin Jenni,

    ich halte es auch für eine gute Idee das ETF Portfolio um die eine oder andere attraktive Komponente zu ergänzen. Eine bAV ist auf jeden Fall ein potenzieller Kandidat für eine Rendite Überraschung. Das beste was ich bisher kenne sind Verträge bei denen die Rendite der Aktienmarktrendite, jedoch mindestens 3% p.a., entspricht. Volles upside, keine downside. Leider bietet mir mein Arbeitgeber keine attraktive bAV, so dass ich selbst nur die vermögenswirksamen Leistungen (von denen in Deutschland jedes Jahr Milliarden nicht abgerufen werden) mitnehme.

    Gruß, Georg

    1. Hallo Georg,
      das wäre natürlich traumhaft mit 3%, aber ich glaube, das gibt es aktuell für Neuverträge nicht mehr. In meinem vorliegenden Fall beträgt der Rechnungszins für die Garantieleistungen 0,25%… immerhin sind die Kosten aus meiner Sicht recht überschaubar. Nimmt man die aktuelle Überschussbeteiligung und zieht die Kosten ab, ergibt sich momentan eine effektive Verzinsung von ca. 0,5%. Das ist wie bei meinem Riester-Vertrag. Für mich passt der Zins für diese Art von super sicherem Anlageprodukt.

      Meine erste Sperrfrist für die Vermögenswirksamen Leistungen ist gerade im Januar abgelaufen (7 Jahre). Und die VWL habe ich ja in Aktien bzw. den MSCI World investiert. Ist genial gelaufen mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 10,8% 😊 habe das direkt so weiterlaufen lassen für den nächsten VWL Vertrag.

      Viele Grüße
      Jenni

      1. Hallo Jenni,
        danke für den Artikel und die Berechnungen. Mein AG hat dieselben Bedingungen! Wo siehst du die Kosten für die bAV? Leider habe ich in meinen Versicherungsbedingungen dazu nichts gefunden.
        Habe Tage damit verbracht „und bin so klug als wie zuvor“ (um es wie Faust zu halten :)).

        1. Im Vertrag zu Versicherung 1 waren die Kosten sehr transparent angegeben. Bei Versicherung 2 habe ich nochmal nachgefragt bei unseren internen Ansprechpartner und inzwischen eine Antwort bekommen, die mich aber auch nicht so ganz weiterbringt. Oft werden die Vertriebs-/Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre von Versicherungsverträgen verteilt. Ob das bei Versicherng 2 (oder bei dir) auch so ist, kann ich aber nicht sagen. Ich finde das ganze auch extrem komplex und die Beschäftigung damit irgendwie frustrierend! Ich weiß jetzt nur, dass ich nichts weiß…

          Am Ende ist es für mich daher auch wirklich nur ein „Sparmechanismus“. Ich habe gerade gestern auch festgestellt, dass meine Kreditrate für den -5%-Kredit, den ich letztes Jahr abgeschlossen hatte (einfach nur, weil ich ausprobieren wollte, ob ich wirklich einen Kredit mit Negativzinsen bekomme), nächsten Monat endet. Damit habe ich 76€ mehr pro Monat auf dem Konto, was wieder gut zu den durch die bAV dann fehlenden 105€ Nettogehalt passt. Das hatte ich beim Schreiben dieses Artikels letzte Woche tatsächlich nicht auf dem Schirm. Aber es zeigt nochmal mehr, dass ich das im Budget wahrscheinlich gar nicht merken werde.
          Also alles eher Bauchgefühl/Finanzpsychologie als dass es sich tatsächlich rechnet.

  2. Hallo Jenni,

    mein AG fährt ein anderes Model – strikte Trennung zwischen Mitarbeiter-finanziert und Unternehmensfinanziert – MAV/UAV.

    Beim Teil MAV gibt es keinen Zuschuss, die aktuelle Rendite des Vorjahres beträgt 3,5% für neu eingezahlte Beiträge.
    Beim Teil UAV beträgt dieser unabhängig von eigenen Einzahlungen 4% des Jahresgehalts bis zur BBG, RV, darüber hinaus steigt dieser auf 14% für den darüber liegenden Beitrag.

    Insofern gab es nicht so viel zu überlegen, der UAV Teil wird automatisch mitgenommen und beim MAV-Teil trage ich die aktuell 3330€ bei. Zwar ist davon auszugehen das die 3,5% weiter sinken, allerdings würde das nur zukünftige Einzahlungen betreffen

    PS: immer noch gern gesehen wären Tabellen zur Auflockerung des Textes, gerade bei Vergleichen 😉

    Viele Grüße, Andre

    1. Hallo Andre,
      Wow, richtig gute Konditionen! Hätte ich nicht gedacht, dass es heute noch 3,5% gibt für Neuverträge/neue Einzahlungen.
      Auch die uAV ist ja sehr großzügig. Ich hatte bis jetzt bei verschiedenen AG immer nur 4% bis BBG und dann 6% darüber. 14% ist da echt ein Wort. Muss ich meine Arbeitgeberwahl wohl nochmal überdenken 😉
      Ich habe tatsächlich lange überlegt, ob ich die Tabellen mit reinnehme, aber sie sind einfach sehr komplex. Wäre dann vielleicht noch ein bisschen verwirrender, oder? Diese ganze Rechnerei von monatlicher Rente zu Kapitalwert und Brutto zu Netto habe ich nicht geschafft, hübsch darzustellen.
      Viele Grüße
      Jenni

      1. Ich glaube Tabellen helfen immer, das Gegenbeispiel für mich ist immer die dienstägliche FAZ-Kolumne von VL mit halbseitigen Berechnungen Kaufen/Mieten oder Verkaufen/Anlegen. Zwar meistens nachzuvollziehen, aber manchmal bin ich auch gescheitert

        Eine Frage in ganz anderem Kontext – zählst du die selbst getragenen BAV Zahlungen auch zu deiner Sparquote hinzu ? (Ich lasse das alles außen vor aus Vereinfachungsgründen)

        1. Ja und nein. Ich zähle es nicht mit bei der Sparrate (ist ja auch schwierig, hier brutto und netto Sparraten zusammen zu zählen). Aber mein Nettogehalt wird ein wenig sinken durch diese neue bAV-Einzahlung. Daher wird meine Sparrate ein wenig steigen, da ja somit die Zahl im Nenner kleiner wird.
          Das ist aber wohl nur im Jahresrückblick relevant, da ich sowieso nicht jeden Monat den exakt gleichen Betrag als Netto überwiesen bekomme. Mal ist da eine Kantinenabbuchung dabei, mal nicht. Meine Autoversicherung und die Parkplatzgebühren werden auch direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Also schwankt der Nettobetrag auf meinem Konto jeden Monat ein bisschen. Meine Sparrate ins Depot (mit Dauerauftrag) bleibt jeden Monat konstant. Ggf. kommen hier nur noch Einmalsparraten hinzu (z.B. aus dem Bonus, der im November gezahlt wird). Es ist immer viel Bewegung auf dem Konto 😉
          Ich schaue mir meine Finanzen aber sowieso nie auf monatlicher Basis an, sondern immer nur jährlich im Rückblick, um darauf den Plan für das Folgejahr abzuleiten. Aus dem Plan ergibt sich dann die Zahl für den Dauerauftrag ins Depot. Detaillierte Planung wäre mir zu stressig. Finanzen sollen ja auch noch Spaß machen 😉

        2. Oh, das Beispiel, das du aus der FAZ gebracht hast ist ja wirklich kompliziert…da raucht mir schon vom Lesen der Kopf!

  3. Hallo Jenni,
    dass die AG-finanzierte bAV vor Alter 62 ausgezahlt werden kann, finde ich interessant. Denn der AG hat für die bAV steuerliche Vorteile, allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, u.a., dass die Auszahlung nicht vor Alter 62 (60 für Zusagen vor 2011) möglich ist. Einzelheiten sind in einem BMF-Schreiben geregelt (hier z.B., vielleicht gibt es auch noch ein aktuelleres: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-12-06-Steuerliche-Foerderung-private-Altersvorsorge-betriebliche-Altersversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Und wenn du das Unternehmen verlässt, bevor die AG-finanzierte Zusage drei Jahre bestanden hat, gibt es vermutlich gar nichts.
    Viele Grüße
    Safari

    P.S. Von meinem AG bekomme ich Beiträge von 2,5% bis BBG und 10,5% über BBG in die AG-finanzierte bAV. Die Teilnahme erfolgt automatisch.

    1. Ja, die Unverfallbarkeitsfristen (bis vor kurzem waren das ja 5 statt 3 Jahre) haben mir bei meinem ersten und zweiten AG einen Strich durch die Betriebsrenten-Rechnung gemacht. Mein aktueller AG verzichtet aber tatsächlich komplett auf die Frist 🙂
      Musst du für diese 2,5% + 10,5% gar nichts selbst einzahlen? Bei meinem vorherigen AG gab es zwar auch 4% + 6%, aber ich musste selbst etwas einzahlen, da gab es gar keine Möglichkeit, das nicht zu machen. Daraus resultieren jetzt fantastische *trommelwirbel* 9,80€ Jahresrente ab 67! Ich war aber auch nur knapp 1,5 Jahre dort.

  4. Hallo Jenni,

    ein toller Artikel. Mich würde persönlich auch eine Modellrechnung mit den 15% Arbeitgeber-Zuschuss sehr intressieren und hätte dabei direkt noch eine Schlüsselfrage.

    Mein aktueller Arbeitgeber bietet seit längeren schon eine BAV ohne Zuschüsse an. Wäre es ein Neuvertrag, wenn ich die BAV bisher nie angenommen habe und dies jetzt 2021 tue oder muss ich mich auf 2022 gedulden, wo die mind 15% Zuschüssen in allen Verträgen sein müssen?

    Gerne mit den 4% der Beitragsbemessungsgrenze, welche 3.408,-€ pro Jahr sein sollten (du schreibst 3.300,-€?)

    1. Hallo Christian,
      soweit ich das richtig verstanden habe, gilt das bereits jetzt für jeden Neuvertrag, unabhängig davon, ob du das bestehende Angebot deines AG bisher genutzt hast oder nicht.
      Die 15% sind aber ja auch nur das absolute Minimum, denn eigentlich sparen AG eher 20% durch deine Entgeltumwandlung. Vielleicht solltest du da nochmal mit deiner Personalabteilung/Chef ins Gespräch gehen, dass Zuschüsse und sogar rein AG-finanzierte Betriebsrenten angesichts des sich verstärkenden Fachkräftemangels heute bei vielen Arbeitgebern schon Standard sind. Immer mehr AG bieten auch betriebliche Gesundheitsvorsorge und/oder eine betriebliche Unfallversicherung, die über die normale Unfallabsicherung über die Berufsgenossenschaft hinausgeht.
      Neben diesen Versicherungsleistungen gibt es natürlich auch noch andere mögliche Sozialleistungen wie Jobticket, Tankzuschuss, Essensgutscheine, Fitness/Sportkurse, etc. Der Fantasie sind da erstmal keine Grenzen gesetzt 😉
      Viele Grüße
      Jenni

  5. Ich hab‘ mich gegen die Entgeltumwandlung entschieden. Mein AG zahlt nur 20% on top. Ausserdem wäre das angesparte Geld bei den Konditionen meiner bav komplett weg, falls ich vor Renteneintritt sterben sollte. Ich könnte nur einen Partner als Erben bestimmen ( hab’ ich nicht), aber nicht Bruder, Nichte oder Neffe.

    1. Das finde ich auch immer ärgerlich, dass einem nicht nur ein Produkt (Rentenversicherung), sondern quasi zwei (inkl. Todesfallschutz) verkauft werden, ohne dass man wählen kann. Natürlich verstehe ich, dass es für die meisten Menschen selbstverständlich ist, dass ihr Geld nicht einfach weg ist/an die Versicherung fällt, wenn sie sterben, sondern es eben Erben bekommen. Aber ich würde mir auch wünschen, dass man auf diesen Baustein auch bewusst verzichten könnte (dadurch würde es ja etwas günstiger/renditereicher).

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